Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil die Verurteilung des Steueranwalts Hanno Berger im Cum-Ex-Skandal bestätigt. Berger, der als Ideengeber und Wegbereiter der umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte gilt, wurde zu acht Jahren Haft vom Landgericht Bonn und zu weiteren acht Jahren und drei Monaten vom Landgericht Wiesbaden verurteilt.
Das zweite Urteil des Bundesgerichtshofs unterstreicht die Schwere der Vorwürfe gegen Berger. Zudem wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 1,1 Millionen Euro bestätigt, was die Konsequenzen seines Handelns verdeutlicht.
Weitere Verfahren gegen Cum-Ex-Beteiligte laufen am Landgericht Bonn, während Berger bereits rechtskräftig verurteilt wurde. Es wird erwartet, dass die Gesamtstrafe des Steueranwalts über acht Jahre Haft liegen wird, was ein deutliches Signal im Kampf gegen Steuerbetrug darstellt.